Ausgeklagte Forderungen
Von ausgeklagten Forderungen spricht man, wenn der Gläubiger einen Titel erwirkt und den Rechtsweg voll ausgeschöpft hat. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Schuldner zeitweilig zahlungsunfähig ist.
Von ausgeklagten Forderungen spricht man, wenn der Gläubiger einen Titel erwirkt und den Rechtsweg voll ausgeschöpft hat. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Schuldner zeitweilig zahlungsunfähig ist.