Außenverhältnis (Inkasso)
So bezeichnet man das Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Die Bezeichnung wird deshalb gewählt, weil das Inkassorecht in erster Linie von dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen ausgeht – dem so genannten Innenverhältnis.

