alle Einträge 0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Eidesstattliche Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung (ehemals Offenbarungseid) eines Schuldners verhilft dem Gläubiger zu einem Überblick über das tatsächliche Vermögen seines Schuldners. Die eidesstattliche Versicherung kann erst beantragt werden, wenn bezüglich der Forderung des Gläubigers bereits einmal erfolglos vollstreckt wurde oder wenn der Schuldner die Durchsuchung seiner Räumlichkeiten verweigert hat. Die E.V. wird stets beim Gerichtsvollzieher, ggf. auf Vorladung hin, abgegeben.

alle Einträge