alle Einträge 0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Factoring

Factoring bezeichnet allgemein den Verkauf von Geldforderungen aus Lieferungen und Leistungen vor deren Fälligkeit (unmittelbar nach Rechnungsstellung). Der Käufer wird als Factor bezeichnet.

Der Factoringnehmer (Verkäufer) tritt seine Forderung an den Factor ab. Das Factoring hat für den Verkäufer eine Finanzierungsfunktion (Zahlung des Kaufpreises) eine Risikoabsicherungsfunktion (der Factor beurteilt die Bonität der Kunden des Factoringnehmers) und eine Verwaltungsfunktion (der Factor übernimmt ab Rechnungsstellung die Zahlungseingangsüberwachungs einschließlich Mahnung und Durchsetzung der Forderung). Sind alle diese Funktionen Gegenstand des Factoringvertrages, spricht man vom Standardfactoring.

Differenzierungen bzgl. der Funktionen sind möglich. Übernimmt der Factor die Forderungsausfälle (Delkredere) spricht man von echtem Factoring. Verbleibt das Ausfallrisiko bei dem Verkäufer, handelt es sich um unechtes Factoring.

alle Einträge