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Inkassovollmacht

Das Inkassounternehmen wird durch eine Inkassovollmacht damit beauftragt, im Rahmen des Inkassovertrages alle Beitreibungsmaßnahmen einzuleiten, die bis zur restlosen Bezahlung der Forderung durch den Schuldner erforderlich sind. Das Inkassounternehmen wird zudem bevollmächtigt, im Rahmen der Inkassovereinbarung alle im Zusammenhang mit der Forderung zu treffenden Absprachen, Vereinbarungen usw. im Namen des Gläubigers durchzuführen und Geldbeträge mit schuldbefreiender Wirkung entgegenzunehmen.

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