Insolvenz
Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Als Insolvenzgründe gelten laut der InsO:
§ 17 Zahlungsunfähigkeit
Ein Schuldner gilt als zahlungsunfähig, wenn er seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Das ist anzunehmen, sobald er seine Zahlungen eingestellt hat.
§ 18 Drohende Zahlungsunfähigkeit
Sie ist bereits gegeben, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Hier gibt es allerdings erheblichen Ermessensspielraum.
§ 19 Überschuldung
Sie liegt bei juristischen Personen vor, wenn das gesamte Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.

