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Insolvenz

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Als Insolvenzgründe gelten laut der InsO:

§ 17 Zahlungsunfähigkeit
Ein Schuldner gilt als zahlungsunfähig, wenn er seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Das ist anzunehmen, sobald er seine Zahlungen eingestellt hat.

§ 18 Drohende Zahlungsunfähigkeit
Sie ist bereits gegeben, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Hier gibt es allerdings erheblichen Ermessensspielraum.

§ 19 Überschuldung
Sie liegt bei juristischen Personen vor, wenn das gesamte Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.

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