Insolvenzverfahren (allgemein)
Ein Insolvenzverfahren wird eingeleitet, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson zahlungsunfähig ist. Wann das der Fall ist, regelt die Insolvenzordnung.
Ziel des Verfahrens: Unter gerichtlicher Aufsicht soll das verbliebene (Sach-)Vermögen gleichmäßig unter allen Gläubigern aufgeteilt werden bzw. Regelungen zum Erhalt des Unternehmens getroffen werden. Kommt es zum Verfahren, ernennt das Gericht einen Insolvenzverwalter bzw. einen Treuhänder (siehe Verbraucherinsolvenzverfahren).

