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Insolvenzverfahren (allgemein)

Ein Insolvenzverfahren wird eingeleitet, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson zahlungsunfähig ist. Wann das der Fall ist, regelt die Insolvenzordnung.

Ziel des Verfahrens: Unter gerichtlicher Aufsicht soll das verbliebene (Sach-)Vermögen gleichmäßig unter allen Gläubigern aufgeteilt werden bzw. Regelungen zum Erhalt des Unternehmens getroffen werden. Kommt es zum Verfahren, ernennt das Gericht einen Insolvenzverwalter bzw. einen Treuhänder (siehe Verbraucherinsolvenzverfahren).

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