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Mahnung

Mit einer Mahnung fordert der Gläubiger den Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit einer Leistung zur Leistungserbringung auf. Rechtlich stellt sie eine einseitige, empfangsbedürftige Aufforderung dar, die formlos verfasst werden darf. Sie muss jedoch bestimmt und eindeutig sein und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass die geschuldete Leistung verlangt wird. Es empfiehlt sich, schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu mahnen, da der Gläubiger den Zugang der Mahnung ggf. beweisen muss.

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