Sicherungseinbehalt (Factoring)
Der Sicherungseinbehalt dient dem Factor zum Ausgleich von Rabatten, Skonti oder eventuellen Mängeleinreden durch Schuldner. Er beträgt zwischen 10 und 20 Prozent der gekauften Forderung und wird bei Fälligkeit verrechnet bzw. ausbezahlt.

