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Titulierung

Erst eine gerichtlich titulierte Forderung erlangt formelle Rechtskraft – sie bestätigt den Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner. Ein titulierter Forderungsanspruch verjährt erst nach 30 Jahren. Erreicht wird die Titulierung einer Forderung durch ein Mahn- oder Klageverfahren. Die Titulierung ist zudem Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung: Nachzuweisen ist die Zustellung eines Vollstreckungstitels (z. B. Vollstreckungsbescheid, Urteil) an den Schuldner.

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