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Treuhandinkasso

Vom Treuhandinkasso spricht man, wenn aufgrund der Abtretung allein die rechtliche Inhaberschaft bzgl. der Forderung übertragen wird,  der Gläubiger aber wirtschaftlich der Inhaber der Forderung bleibt.

Der Treuhänder (hier Inkassounternehmer) tritt  im Rahmen  des Treuhandverhältnisses nach außen im eigenen Namen auf, bleibt aber im Innenverhältnis dem Gläubiger verpflichtet. Weitere Form ist die Forderungseinziehung durch das Inkassounternehmen aufgrund Vollmacht, in dessen Rahmen es als Vertreter des Gläubigers in dessen Namen handelt.

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