Vergleich
Der Vergleich ist ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis durch einen Kompromiss beseitigt wird. Unterschieden wird zwischen dem außergerichtlichen Vergleich, der als normales Rechtsgeschäft ohne Rechtsanwalt geschlossen werden kann und dem Prozessvergleich, der vor Gericht geschlossen wird. Letzterer ist gleichzeitig Vollstreckungstitel. Mit ihm kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Gerichte sind gehalten, in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken – deshalb werden vor Gericht häufig Vergleichsvorschläge unterbreitet. Aus einem außergerichtlichen Vergleich kann keine Zwangsvollstreckung betrieben werden – um einen entsprechenden Vollstreckungstitel zu erhalten, muss der Gläubiger die Forderung gemäß außergerichtlichem Vergleich im gerichtlichen Mahn- oder Klageverfahren geltend machen.

