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Zwangsvollstreckung

Der Begriff der Zwangsvollstreckung fasst alle Maßnahmen zusammen, die von den Vollstreckungsorganen (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht) auf Antrag des Gläubigers ergriffen werden können. Relevant sind in der Praxis vor allem solche Pfändungsmaßnahmen, die dem Gläubiger die direkte Befriedigung seiner Forderung ermöglichen.

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